Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil
Die Bestimmungen zur Vererbung unterscheidet sich von Land zu Land. In bestimmten Regionen gibt es die Pflichtteilsanspruch. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Lebenspartner und die direkten Abkömmlinge - Kinder aus der Ehe und Adoptivkinder, Enkelkinder – pflichtteilsberechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie